Ich lege Wert auf Transparenz, Aufklärung und Fairness
Die Entschädigung des Notars setzt sich aus Notariatsgebühren, Honorar, Auslagen und Drittkosten zusammen. Die Entschädigung als Rechtsanwalt setzt sich ebenfalls aus Honorar, Auslagen und Drittkosten zusammen.
Notariatsgebühren
Die Notariatsgebühren sind in der gleichnamigen Verordnung in der bernischen Gesetzessammlung aufgelistet (GebVN). Darin werden verschiedene Gebührenarten definiert. Seit dem 01.06.2021 gilt die revidierte Gebührenverordnung. Es gibt neu gestaffelte Rahmentarife (Rahmengebühren), die nach Geschäftswert abgestuft sind und Zeittarife (Zeitgebühren). Die einfachen Rahmentarifen sind mit der Revision aufgehoben worden. Bei den Zeittarifen gibt es keine Maximalgebühr mehr, sondern nur noch Mindestgebühren und ein nach Funktion vorgeschriebener Minimal- und Maximalstundensatz, wobei grundsätzlich vom mittleren Stundensatz auszugehen ist. Davon betroffen sind beispielsweise der Ehevertrag, der Erbenschein, Beglaubigung, Testamente und Vorsorgeaufträge. Gestaffelte Rahmentarife hingegen hängen von einem Geschäftswert ab wie beispielsweise dem Kapital bei der Gründung einer Handelsgesellschaft, dem inventarisierten Rohvermögen beim Steuerinventar und dem Vertragswert bei der Übertragung von Grundstücken. Es gibt dabei vier verschiedene Rahmentarife, welche in den Anhängen 1-4 der Gebührenverordnung zu finden sind. Innerhalb der anwendbaren Tarifrahmen ist von der Mittelgebühr, die einen Richtwert und den Normalfall darstellt, auszugehen, dies unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bemessungskriterien (Arbeitsaufwand, Bedeutung des Geschäfts, vom Notar übernommene Verantwortung).
Gemäss der Preisbekanntgabeverordnung liegt in meiner Anwaltskanzlei und meinem Notariat in Bern die vom Verband bernischer Notare entwickelte Preisinformation für Notariatsdienstleistungen auf. Zudem informiere ich Sie im Voraus über die für eine bestimmte Notariatsdienstleistung anfallende Gebühr.
Honorar
Als Rechtsanwalt berechnet sich mein Honorar nach einem Stundensatz entsprechend dem gebotenen bzw. angemessenen Zeitaufwand sowie teilweise unter Berücksichtigung der Parteikostenverordnung. Gerne informiere ich Sie auf Anfrage darüber.
Als Notar berechnet sich mein Honorar seit der Einführung des neuen Tarifs grundsätzlich nach dem dort enthaltenen mittleren Stundensatz gemäss Zeittarif, sofern es sich um Bemühungen handelt, die zwar in der Notariatsgebühr nicht enthalten sind, jedoch mit dem betreffenden Geschäft in Zusammenhang stehen.
Auslagen
Einen weiteren Teil der Entschädigung stellen die Auslagen dar. Darunter sind Kopien, Telefonkosten, Spesen, Porti usw. zu verstehen.
Drittkosten
Hierbei handelt es sich um Kosten, wie Grundbuch- oder Handelsregistergebühren, Gebühren für Verfügungen, Geometerkosten, Steuern, usw., die als Folge des notariellen oder anwaltlichen Geschäftes von Behörden erhoben werden. Diese werden entweder vom Anwalt oder von der Notarin vorgeschossen und mit der Schlussrechnung zurückverlangt oder zur direkten Zahlung an die Klientschaft weitergleitet.
Es ist mir ein Anliegen, dass der Kunde bzw. die Kundin die Rechnung und Kostenentstehung versteht und dass diese transparent ist.