Als Rechtsanwalt bzw. Advokat bin ich hauptsächlich beratend und in wenigen Fällen prozessierend tätig.
Früher wurde Rechtsanwälten des Kantons Bern der Titel „Fürsprecher“ verliehen. Anlässlich meiner Anwaltsprüfung erhielt ich die Möglichkeit, zwischen der Bezeichnung „Fürsprecher“ und „Rechtsanwalt“ zu wählen. Ich entschied mich für Letztere, da diese sowohl im nationalen als auch im internationalen Verkehr besser verständlich ist. Der Begriff Advokat stammt aus dem Lateinischen (advocatus) und bedeutet „der Herbeigerufene“. Die Bedeutungen der Wörter Advokat als „der Herbeigerufene“ und „Fürsprecher“ sind beide zutreffend, so spricht doch ein Rechtsanwalt für jemand anderen und wir in aller Regel herbeigerufen, wenn sich eine Person aus einer Situation nicht mehr selber zu befreien weiss.
Als Rechtsanwalt bin ich beratend schweizweit und international tätig. Als Rechtsanwalt ist es mir zudem möglich, aufgrund des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (Anwaltsgesetz, BGFA) gesamtschweizerisch prozessierend tätig zu sein.
Infolge der zunehmenden Zahl an Gesetzen und Verordnungen, die laufend Anpassungen in Form von Revisionen und Teilrevisionen unterliegen sowie der zunehmenden Komplexität vieler Rechtsgebiete und einem damit einhergehenden entsprechend breit gefächerten Weiterbildungsangebot ist es für mich als Advokaten schwierig, in sämtlichen Bereichen stets auf dem neusten Stand zu sein. Als Rechtsanwalt unterliege ich im Gegensatz zu meinem Beruf als Notarin grundsätzlich keiner Monopolstellung und somit auch nicht der Pflicht, sämtliche Rechtsgebiete abdecken zu müssen. Aus diesen Gründen hielt ich es für unumgänglich, mich auf bestimmte Rechtsgebiete zu beschränken und zu spezialisieren. Es handelt sich dabei insbesondere um Bereiche des Zivilrechts. Grundsätzlich nicht tätig bin ich im Strafrecht, (teils) im öffentlichen Recht wie z.B. Baurecht, Sozialversicherungsrecht sowie in einigen (teils) zivilrechtlichen Rechtsgebieten wie z.B. IP-Recht, Mietrecht, Privatversicherungsrecht, Kindsrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. In den Bereichen, die ich nicht abzudecken vermag, arbeite ich mit einem Netz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Bern zusammen, an welche ich Sie gerne weiterverweise.
Als Rechtsanwalt bin ich grundsätzlich in folgenden Rechtsgebieten tätig:
- Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen, Konzernrecht, Vertragswerk), Vereins- und Stiftungsrecht
- Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von handelsrechtlichen Verträgen, AGB, Kaufverträgen, Schenkungsverträgen, Innominatkontrakten)
- Ehegüterrechtliche Beratungen
- Erbrechtliche Angelegenheiten, Erbenvertretung, Erbschaftsverwaltung inklusive der zugehörigen Verwaltung des Nachlasses
- Tierrecht
- Sachenrecht
- Zivilprozessrecht
Mein Grundsatz ist es, dass rechtliche Streitigkeiten wann immer möglich und sinnvoll gütlich zu lösen sind. Dadurch können Kosten und Zeitaufwände gespart werden und es ist der Gesundheit in aller Regel zuträglicher, sich zu einigen, anstatt Prozesse zu führen, die über Monate oder Jahre andauern. Aus diesem Grund bin ich hauptsächlich beratend tätig.